Entsorgung-Hinweis nach Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Hinweis nach Elektro- und Elektronikgerätegesetz

 

 

Im Zusammenhang mit dem Angebot und/oder der Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten an private Haushalte im Versandhandel werden folgende Hinweise gegeben:

 

  1. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Sie haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen, soweit nicht Altgeräte gem. § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG separiert werden, um sie für die Wiederverwendung vorzubereiten.
  2. Als Endnutzer obliegt es Ihrer eigenen Verantwortung, für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten zu sorgen.
  3. weee-logoDas Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern besagt, dass Elektro- und Elektronikgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen sind.
  4. Elektro- und Elektronikgeräte können zur Wiederverwertung in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in kommunalen Sammelstellen) abgegeben werden.
  5. Beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes können Endnutzer ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich an uns abgeben.
  6. Wir sind verpflichtet, auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme darf nicht an den Kauf eines Elektro- und Elektronikgerätes geknüpft werden und ist auf fünf Altgeräte pro Geräteart beschränkt.
  7. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten (Rücknahmesystem Noventiz) Zur Erfüllung unserer gesetzlichen Rücknahmepflichten nach § 17 ElektroG arbeiten wir mit dem zertifizierten Entsorgungspartner Noventiz GmbH zusammen. Endnutzer können Altgeräte bei den von Noventiz bereitgestellten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben:
     - 1:1-Rücknahme: Bei Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes können Sie ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich an uns bzw. über unser Rücknahmesystem zurückgeben.
     - 0:1-Rücknahme: Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, können Sie unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes unentgeltlich an den Rücknahmestellen abgeben. Die Rücknahme ist auf 3 Altgeräte pro Geräteart beschränkt.
    Wie erfolgt die Rückgabe? Wenn Sie ein Altgerät an uns zurückgeben möchten, wenden Sie sich bitte per E-Mail an unseren Kundenservice unter info@arcotec.de (oder nutzen Sie unser Kontaktformular). Wir stellen Ihnen daraufhin die Informationen zur nächstgelegenen Rücknahmestelle unseres Partners Noventiz zur Verfügung oder lassen Ihnen ein kostenfreies Paket-Rücksendeetikett für den Versand per Post zukommen. Alternativ können Altgeräte auch bei den kommunalen Sammelstellen (z. B. Wertstoffhof Ihrer Gemeinde) unentgeltlich abgegeben werden.

 

Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben nach § 18 Abs. 2 ElektroG

Informationen über die Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben für Altgeräte nach § 10 Absatz 3 und § 12 Absatz 4 finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV):

https://www.bmuv.de/themen/wasser-ressourcen-abfall/kreislaufwirtschaft/statistiken/elektro-und-elektronikaltgeraete

 

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Füllen Sie das folgende Formular aus, um Ihre Widerrufserklärung abzugeben.

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